In Zahlen
Arbeitsrecht Schweiz in Zahlen
Jede Kennzahl auf dieser Seite ist einzeln belegt und verlinkt auf den Ratgeber-Beitrag, der sie einordnet. Darunter der aktuelle Stellenbestand von jobmuni.ch.
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Stand 01.10.2026. Die Zahlen ändern sich mit jedem Inserat — die Seite liest sie live.
Kennzahlen mit Quelle
Jede Zahl verlinkt auf den Beitrag, der sie einordnet.
- 1 bis 3 Monatebeträgt die gesetzliche Kündigungsfrist nach der Probezeit, je nach Dienstjahr und jeweils auf das Ende eines Monats.Quelle: Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 335c Abs. 1 – Stand 1. Januar 2026 · Erklärt in Kündigungsfrist in der Schweiz: Fristen, Termine und Kündigungsschutz
- 7 Tagebeträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit; gezählt werden Kalendertage.Quelle: Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 335b Abs. 1 – Stand 1. Januar 2026; SECO, FAQ zu Kündigung, abgerufen am 30.09.2026 · Erklärt in Kündigungsfrist in der Schweiz: Fristen, Termine und Kündigungsschutz
- 30 / 90 / 180 Tagedauert die Sperrfrist bei unverschuldeter Krankheit oder Unfall höchstens: im 1. Dienstjahr, vom 2. bis 5. und ab dem 6. Dienstjahr.Quelle: Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 336c Abs. 1 Bst. b – Stand 1. Januar 2026 · Erklärt in Kündigungsfrist in der Schweiz: Fristen, Termine und Kündigungsschutz
- 6 Monatslöhnebeträgt die Entschädigung bei einer missbräuchlichen Kündigung höchstens; das Gericht legt sie nach den Umständen fest.Quelle: Obligationenrecht (OR, SR 220), Art. 336a Abs. 2 – Stand 1. Januar 2026 · Erklärt in Kündigungsfrist in der Schweiz: Fristen, Termine und Kündigungsschutz
- 31 bis 60 Tagedauert die Einstellung bei schwerem Verschulden, etwa wenn du ohne entschuldbaren Grund eine zumutbare Stelle aufgibst, ohne dass dir eine neue zugesichert ist.Quelle: Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV, SR 837.02), Art. 45 Abs. 3 und 4 – Stand 1. August 2026 · Erklärt in Kündigungsfrist in der Schweiz: Fristen, Termine und Kündigungsschutz
- 4 WochenFerien pro Dienstjahr sind das gesetzliche Minimum; bis zum vollendeten 20. Altersjahr sind es mindestens 5 Wochen.Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 329a Abs. 1, Fassung 2026 · Erklärt in Ferienanspruch in der Schweiz: wie viele Ferien dir zustehen
- 5,0 WochenFerien pro Jahr hatten Vollzeitangestellte zwischen 20 und 49 Jahren 2025 laut Arbeitsvertrag im Durchschnitt.Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Daten 2025, veröffentlicht am 21. Mai 2026 · Erklärt in Ferienanspruch in der Schweiz: wie viele Ferien dir zustehen
- 1/12deines Jahresanspruchs darf der Arbeitgeber für jeden vollen Monat Abwesenheit abziehen, wenn du durch eigenes Verschulden im Dienstjahr insgesamt mehr als einen Monat gefehlt hast.Quelle: Obligationenrecht (OR), SR 220, Art. 329b Abs. 1, Fassung 2026 · Erklärt in Ferienanspruch in der Schweiz: wie viele Ferien dir zustehen
- 5 Jahrenach Ablauf des Jahres, für das die Ferien hätten gewährt werden müssen, verjährt der Anspruch auf nicht bezogene Ferien.Quelle: SECO, FAQ zu Ferien, aktualisiert am 4. Juni 2026; Obligationenrecht (OR), Art. 128 Ziff. 3, Fassung 2026 · Erklärt in Ferienanspruch in der Schweiz: wie viele Ferien dir zustehen
- 8,33 %beträgt der Ferienzuschlag bei vier Wochen Ferien, gerechnet auf den Arbeitslohn pro Stunde; bei fünf Wochen sind es 10,64 %, bei sechs Wochen 13,04 %.Quelle: SECO, Musterarbeitsvertrag für Haushaltsangestellte im Stundenlohn, Stand 1. Januar 2026 · Erklärt in Ferienanspruch in der Schweiz: wie viele Ferien dir zustehen
- 75,9 %der Arbeitnehmenden in Industrie und Dienstleistungen erhielten 2024 einen 13. MonatslohnQuelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2024 (Medienmitteilung vom 25.11.2025) · Erklärt in 13. Monatslohn in der Schweiz: Pflicht oder freiwillig?
- rund 747'000Arbeitnehmende unterstanden am 1. Juli 2026 diesen drei allgemeinverbindlichen GAVQuelle: SECO, Statistik der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (Stand 1. Juli 2026) · Erklärt in 13. Monatslohn in der Schweiz: Pflicht oder freiwillig?
- 8,33 %beträgt der 13. Monatslohn im Gastgewerbe, wenn er Ende Monat oder mit dem Stundenlohn ausbezahlt wird; das entspricht einem ZwölftelQuelle: L-GAV des Gastgewerbes, Art. 12 Abs. 3 (allgemeinverbindlich, BBl 2009 8857; wieder in Kraft seit 1. März 2026, BBl 2026 311) · Erklärt in 13. Monatslohn in der Schweiz: Pflicht oder freiwillig?
- 5,3 %Arbeitnehmeranteil für AHV, IV und EO, auch auf dem 13. MonatslohnQuelle: Informationsstelle AHV/IV, Merkblatt 2.01, Stand 1. Januar 2026 · Erklärt in 13. Monatslohn in der Schweiz: Pflicht oder freiwillig?
- CHF 7'024Medianlohn 2024 für eine Vollzeitstelle, brutto pro Monat; darin ist je ein Zwölftel des 13. Monatslohns und der jährlichen Sonderzahlungen enthaltenQuelle: Bundesamt für Statistik, Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2024 (Medienmitteilung vom 25.11.2025, methodischer Anhang) · Erklärt in 13. Monatslohn in der Schweiz: Pflicht oder freiwillig?
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Unsere Quellen
Auf diese amtlichen Stellen stützen wir uns.
- Obligationenrecht (OR), SR 220, Stand 1. Januar 2026
- SECO — FAQ zu Kündigung, aktualisiert am 19. Juni 2026
- SECO: FAQ zu fristloser Kündigung
- SECO — FAQ zu Freizeit und Feiertage, aktualisiert am 4. Juni 2026
- SECO: FAQ zum Arbeitszeugnis
- KMU-Portal des SECO: Die kniffligen Details bei der Kündigung des Arbeitsvertrags
- SECO: Gesamtarbeitsverträge
- ch.ch — Kündigung des Arbeitsvertrags
- ch.ch — Probezeit
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), SR 837.0
- Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV), SR 837.02, Stand 1. August 2026 – Fedlex
- arbeit.swiss: Erste Schritte nach Kündigung
- arbeit.swiss: Anmeldung und Registrierung
- arbeit.swiss: FAQ zur Arbeitslosenentschädigung
- Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG), SR 291
- Rechtsratgeber des Bundes (Fachstelle für Rassismusbekämpfung): Diskriminierung bei der Kündigung
- Bundesverfassung (BV), SR 101, Art. 110 — Fedlex, Stand 3. März 2024
- Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11, Art. 20a — Fedlex, Stand 1. September 2023
- SECO — FAQ zu Ferien, aktualisiert am 4. Juni 2026
- SECO — Feiertage Schweiz, Verzeichnis der kantonalen Feiertage, Stand 12. Dezember 2024
- SECO — Anmeldung und Lohnabrechnung, mit Musterarbeitsvertrag für Haushaltsangestellte im Stundenlohn, Stand 1. Januar 2026
- ch.ch — Ferien, Feiertage und Arbeitsabwesenheiten
- Bundesamt für Statistik (BFS) — Ferien, SAKE 2025, veröffentlicht am 21. Mai 2026
- SECO, KMU-Portal: Zweck des Arbeitsvertrags
- SECO: Fragen und Antworten zum Vertragsabschluss
- SECO: Rechtsquellen zum privaten Arbeitsrecht
- Bundesamt für Statistik: Schweizerische Lohnstrukturerhebung 2024, erste Ergebnisse (25.11.2025)
- Bundesgericht: BGE 136 III 313 (Gratifikation), Urteil vom 26. Mai 2010
- Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG), SR 221.215.311
- SECO: Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge des Bundes
- SECO: Gesamtarbeitsverträge, Grundlagen und Statistik (Stand 1. Juli 2026)
- Bundesratsbeschluss L-GAV des Gastgewerbes, Änderung vom 11. Dezember 2009 (BBl 2009 8857)
- Bundesratsbeschluss L-GAV des Gastgewerbes, Wiederinkraftsetzung vom 10. Februar 2026 (BBl 2026 311)
- Bundesratsbeschluss LMV für das Bauhauptgewerbe vom 4. November 2025 (BBl 2025 3216)
- Bundesratsbeschluss LMV für das Bauhauptgewerbe, Wiederinkraftsetzung und Änderung vom 5. März 2026 (BBl 2026 564)
- Bundesratsbeschluss GAV Personalverleih vom 13. Dezember 2011 (BBl 2011 9223)
- Bundesratsbeschluss GAV Personalverleih, Änderung vom 11. Dezember 2025 (BBl 2025 3547)
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), SR 831.10
- BSV: Welche Erwerbseinkommen gehören zum massgebenden Lohn?
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.01, Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO (Stand 1. Januar 2026)
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), SR 832.202
- SECO: Weisung AVIG ALE (Stand 1. Januar 2026)
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG), SR 831.40
- Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2), SR 831.441.1
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), SR 642.11
- Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG), SR 642.14
- ESTV: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises (gültig ab 1. Januar 2026)
- ESTV: Kreisschreiben Nr. 45, Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmern
- ESTV: Kreisschreiben Nr. 45, Anhang III, Kantone mit Monatsmodell und Jahresmodell
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