Ratgeber
Ratgeber & Insights
Wissen, Tipps und fundierte Analysen rund um Arbeiten, Bewerben und Recruiting in der Schweiz — für Arbeitssuchende und Arbeitgeber.
Für Arbeitssuchende
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13. Monatslohn in der Schweiz: Pflicht oder freiwillig?
In der Schweiz ist der 13. Monatslohn gesetzlich nicht vorgeschrieben. Anspruch darauf hast du, wenn ihn dein Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag vorsieht (Art. 322 OR) oder wenn der Arbeitgeber ihn regelmässig und ohne Vorbehalt ausbezahlt hat. Ist er vereinbart, gehört er zum Lohn. Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Jahres, steht er dir in der Regel anteilig zu.
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Für Arbeitssuchende
Ferienanspruch in der Schweiz: wie viele Ferien dir zustehen
In der Schweiz stehen dir pro Dienstjahr mindestens vier Wochen bezahlte Ferien zu, bis zum vollendeten 20. Altersjahr mindestens fünf Wochen (Art. 329a OR). Das gilt auch bei Teilzeit. Mindestens zwei Wochen müssen zusammenhängen, den Zeitpunkt legt der Arbeitgeber mit Rücksicht auf deine Wünsche fest. Solange das Arbeitsverhältnis dauert, dürfen Ferien grundsätzlich nicht ausbezahlt werden.
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Für Arbeitssuchende
Kündigungsfrist in der Schweiz: Fristen, Termine und Kündigungsschutz
Ohne andere Abmachung gilt in der Schweiz nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von einem Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monaten vom zweiten bis zum neunten und drei Monaten ab dem zehnten Dienstjahr, jeweils auf ein Monatsende. In der Probezeit sind es sieben Tage. Eine schriftliche Abmachung oder ein Gesamtarbeitsvertrag kann andere Fristen festlegen.
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